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Ihr Zuhause in Garmisch-Partenkirchen

Reiseversicherung

Für alle Fälle . . .

Urlaub in Deutschland.
Sicher reisen mit dem passenden Reiseschutz.

Für eine sorgenfreie Vorfreude auf den Urlaub

Es ist ärgerlich, eine Reise nicht antreten zu können, aber noch ärgerlicher ist es den entstandenen Mietausfall zu begleichen.

Darum sichern Sie sich für nicht vorhersehbare Gründe mit der ERGO Reiseversicherung für Reiserücktritt, Reiseabbruch und Covid-19 ab.

Wählen Sie selbst, ob Sie mit dem Jahrestarif komfortabel alle Reisen im Jahr oder mit dem Einzeltarif nur eine bestimmte Reise versichern möchten.


Starke Leistungen - Storno-Versicherung

  • Schutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
  • Autoreiseschutz
  • Mobiliar- und Schlüssel-Schutz
  • Service-Plus - telefonische Stornoberatung


Jetzt vorsorgen und Reiseschutz abschließen >>

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Noch mehr Schutz - Die StornoPlus-Versicherung

Neben den Leistungen der Storno-Versicherung beinhaltet dieser Schutz zusätzlich:

  • Krankenrücktransport-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Fahrrad-Schutz

Jetzt vorsorgen und Reiseschutz abschließen >>

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Für ungetrübte Urlaubsfreude das ganze Jahr


Sie sind unternehmungslustig und verreisen nicht nur einmal im Jahr in den großen Urlaub?

Dann ist dieser Jahresschutz genau das Richtige für Sie. Er gilt das ganze Jahr und das auch für Tagesausflüge und Wochenendtrips. Sie brauchen ihn nur einmal abzuschließen und sind auf allen Ihren Reisen versichert.



Ergänzungs-Schutz Covid-19

In der heutigen Zeit empfehlen wir Ihnen eine Absicherung gegen Covid-19, die Sie zusätzlich zur Storno- bzw. StornoPlus-Versicherung abschließen können.

Der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 erweitert den Versicherungsschutz im Rahmen der Stornokosten- bzw. Reiseabbruch-Versicherung um folgende Leistungen:

  • Erkrankung und Tod aufgrund Covid-19
  • Quarantäne

Jetzt vorsorgen und Ergänzungs-Schutz Covid-19 abschließen 

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine, d. h. die Reise muss über eine bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und / oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert sein. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19. Die Hauptversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.



Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. (Schlichtungsstelle) wenden:

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 080632
10006 Berlin

Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de




Bei einer Buchung, außer bei einer Online-Buchung, erhalten Sie das Informationsmaterial zur ERGO Reiseversicherung automatisch.


Wann ist die Abschlussfrist?

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage (Mo.-Fr.), möglich.


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